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Aktuelles / News

24.05.2020: Neustart nach CORONA-KRISE

Nach langer Betreuungspause, bedingt durch die Einschränkungen der Corona-Krise, plane ich den Neustart der Kindertagespflege zum 02. Juni 2020.

Selbstverständlich werden die jeweils aktuellen Vorgaben der Corona-Verordnungen regelmässig überprüft und angewendet.

Ich bedanke mich bei "meinen" Tagespflegeeltern für ihr Verständnis und ihre Geduld in den letzten 2 1/2 Monaten.

Es war für uns alle eine große Herausforderung. Umso mehr freue ich mich nun,  mit Ihnen als Eltern und vor allem mit den kleinen Engeln so langsam erste Schritte in Richtung einer gewissen Normalität gehen zu dürfen.

 

 

30.07.2019: Impfpflicht - Masern

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 17. Juli 2019 im Bundeskabinett beschlossen wurde.

Weitere Informationen zu diesem Gesetzentwurf finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

 

 

 

 

17.02.2018: Dankeschön

Dieses wunderschöne "Dankeschön"  von den Eltern eines ehemaligen Pflegekindes hat mich tief berührt.

Für mich stellt es ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung meiner verantwortungsvollen Arbeit dar.

 

 

 

 

 

frei_00103.08.2017: Betreuungsplätze

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihre Kleinen?

Dann sprechen Sie mich bitte an, oder senden Sie mir eine Kontaktanfrage.

Es wird immer mal wieder ein Platz frei und evtl. kann ich diesen Platz für ihr Kind reservieren.

03.08.2017: Tagesmütter nur für Randzeitenbetreuung? - FALSCH !!!

Um eine möglichst hohe Auslastung der "eigenen" Einrichtungen zu erreichen, werden seitens kommunaler Träger von Kindertagesstätten die Tagesmütter immer mehr in die zeitlichen Bereiche der Randzeitenbetreuung verdrängt, während man sich selber der lukrativen "Kernzeitbetreuung" bedient.

Fakt ist jedoch, Sie haben seit 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung ODER in der Kindertagespflege für Ihr(e) 1-3-jährigen Kinder.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieser Rechtsanspruch auch auf 0-1-jährige Kinder übertragbar.

AUSSCHLIESSLICH SIE ALLEIN TREFFEN DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE WAHL DER BETREUUNGSFORM FÜR IHRE KINDER

Die Vorteile der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter  können Sie gerne hier nachlesen.

aktualisiert: 24.05.2020

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