Hier finden Sie einige wichtige Dokumente und Formulare für die von mir angebotene Kindertagespflege:
Vor Beginn der Kinderbetreuung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung Ihres Kindes nach § 4 des Kindertagesbetreungsgesetzes zwingend erforderlich.
Die wichtigsten Fakten zur mir und meiner angebotenen Dienstleistung im Überblick.
Sollte Ihr Kind einmal verschreibungspflichtige Medikamente benötigen, ist zwingend eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese Verordnung gilt jeweils nur für den aktuellen Behandlungsfall und muss im Wiederholungsfall jedesmal neu ausgefüllt werden.
OHNE DIESES VERORDNUNGSBLATT DARF ICH AUS GESETZLICHEN GRÜNDEN IHREN KINDERN KEINERLEI VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE MEDIKAMENTE VERABREICHEN !!!
Eine Vollmacht nur der Sorgeberechtigten zur Medikamentengabe ist NICHT ausreichend.
aktualisiert: 27.04.2022